DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte 2026: Wohnfläche richtig berechnen & 5 typische Fehler

Die DIN 277 ist die zentrale deutsche Norm zur Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken. Sie wird seit 1934 angewendet und definiert exakt, was zur Brutto-Grundfläche, Netto-Grundfläche oder Konstruktionsgrundfläche zählt. Wichtig: Die DIN 277 berechnet keine Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – das ist eine andere Größe. Wer ein Haus plant, eine Immobilie verkauft, eine Mietwohnung anbietet oder einen Bauantrag stellt, muss beide Berechnungsweisen kennen. Sonst kommt es zu Streit, Wertverlust und juristischen Auseinandersetzungen. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die DIN 277: die wichtigsten Begriffe, Unterschied zur Wohnflächenverordnung, Berechnungsbeispiele, Kosten 2026 und die 5 häufigsten Fehler bei der Flächenberechnung.

Du kaufst gerade eine Wohnung, baust ein Haus oder verkaufst eine Immobilie? Dann wirst du dich früher oder später wundern: Warum stehen im Bauplan 145 m² – aber im Kaufvertrag nur 118 m²? Warum sagt der Architekt etwas anderes als der Makler? Und welcher Wert gilt eigentlich rechtlich?

Die kurze Antwort: Die DIN 277 ist die deutsche Norm zur Berechnung von Grundflächen im Bauwesen – sie gilt für Bauanträge, Statik, Architektenhonorar und energetische Bewertung. Für die Wohnfläche im Sinne von Miete und Verkauf gilt aber eine andere Regelung: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2004. Beide Berechnungen liefern unterschiedliche Werte – manchmal bis zu 20 Prozent Differenz. Wer das nicht versteht, zahlt drauf: beim Kauf, beim Verkauf oder bei der Miete.

Was ist die DIN 277 eigentlich?

Die DIN 277 trägt den vollständigen Titel „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken“. Sie ist seit 1934 die maßgebliche deutsche Norm zur einheitlichen Berechnung von Flächen und Volumen in der Bauwirtschaft. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2021 (DIN 277:2021-08).

Sie wird verwendet für:

  • Bauantragsunterlagen (Behördennutzung)
  • Berechnung der Bauwerkskosten
  • Honorarberechnung Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Vermessung und Bewertung
  • Energieausweis-Berechnung (in Verbindung mit DIN V 18599)

Wichtig zu wissen: Die DIN 277 ist NICHT die Wohnflächenverordnung. Beide existieren parallel und werden für unterschiedliche Zwecke verwendet:

BerechnungsartAnwendungRechtliche Grundlage
DIN 277Bauplanung, Bauantrag, Statik, ArchitektenhonorarDIN-Norm (anerkannte Regel der Technik)
Wohnflächenverordnung (WoFlV)Mietverträge, Wohnungskauf, Wohngeldgesetzliche Verordnung (BMG, 2004)
II. BerechnungsverordnungAltbau-Berechnung (vor 2004)historisch, teils noch in Verträgen

Achtung: Im Streitfall um die Wohnfläche zählt nicht die DIN 277, sondern die Wohnflächenverordnung. Wer also einem Mietvertrag eine DIN-277-Berechnung zugrunde legt, baut Streit ein.

Die wichtigsten Flächenkategorien der DIN 277

Die DIN 277 unterteilt die gesamte Grundfläche eines Gebäudes in mehrere Kategorien, die hierarchisch aufeinander aufbauen. Hier die wichtigsten Begriffe im Überblick:

Die Hauptkategorien

KategorieBedeutungInkludiert
Brutto-Grundfläche (BGF)Gesamte Grundfläche aller Geschosse außen gemessenalles innerhalb der Außenwände, inkl. Wände
Konstruktions-Grundfläche (KGF)Fläche aller tragenden und nichttragenden Wändenur die Wandflächen selbst
Netto-Raumfläche (NRF)BGF abzüglich KGFalle nutzbaren Räume
Nutzungsfläche (NUF)Hauptnutzfläche eines GebäudesWohnräume, Büros, Verkauf
Technische Funktionsfläche (TF)Fläche für TechnikHeizung, Lüftung, Trafo
Verkehrsfläche (VF)Wege, Treppen, Flureinnerhalb des Gebäudes

Die Beziehung der Flächen zueinander

BGF = KGF + NRF

NRF = NUF + TF + VF

Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 200 m² BGF:

  • KGF (Wände): ca. 35 m²
  • NRF (nutzbare Räume): ca. 165 m²
  • davon NUF (Wohnräume): ca. 130 m²
  • TF (Technik): ca. 10 m²
  • VF (Treppe, Flur): ca. 25 m²

Die NUF (Nutzungsfläche) ist nicht das gleiche wie die Wohnfläche! Sie folgt anderen Regeln.

Die drei Bereiche der DIN 277

Die DIN 277 unterscheidet zusätzlich nach Bereichen, in denen sich eine Fläche befindet:

BereichDefinitionBeispiel
Bereich aüberdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossennormaler Wohnraum
Bereich büberdeckt, aber nicht allseitig umschlossenLoggia, Wintergarten
Bereich cnicht überdecktBalkon, Terrasse

Wichtig: Bereich a, b und c müssen separat ausgewiesen werden – sie werden nicht einfach addiert. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler bei der Wohnflächenberechnung.

Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Da die meisten Bauherren und Mieter eigentlich nach der Wohnfläche fragen, hier die wichtigsten Regeln der Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2004:

Wann zählen Flächen zur Wohnfläche?

BereichAnteil an der Wohnfläche
Räume mit lichter Höhe ≥ 2 m100 %
Räume mit lichter Höhe 1 m bis < 2 m (z. B. Dachschräge)50 %
Räume mit lichter Höhe < 1 m (z. B. unter Schräge)0 %
Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrasseni. d. R. 25 % (max. 50 % bei besonderer Lage)
Wintergärten geschlossen, ungeheizt50 %
Wintergärten beheizt100 %
Schwimmbäder vergleichbare Räume50 %

Was zählt NICHT zur Wohnfläche?

  • Keller, Waschküche, Hauswirtschaftsraum (außer beheizt + ausgebaut)
  • Heizungsräume, Trockenräume, Vorratsräume außerhalb der Wohnung
  • Bodenräume (nicht ausgebaut)
  • Garagen
  • Treppen mit mehr als 3 Steigungen
  • Schornsteine, freistehende Pfeiler
  • Türrahmen, Fensterrahmen unter 1,50 m über OK FFB

Berechnungsbeispiel

Eine Wohnung mit:

  • 80 m² Räume mit voller Raumhöhe → 80 m²
  • 20 m² Dachschräge mit 1 – 2 m Höhe → 10 m² (50 %)
  • 5 m² Bereich < 1 m → 0 m²
  • 12 m² Balkon → 3 m² (25 %)

Wohnfläche gesamt: 93 m² (nicht 117 m² Bruttofläche!)

Wer den Unterschied versteht, vermeidet Streit beim Verkauf, beim Mieten und beim Architektenhonorar. Wer ihn nicht kennt, zahlt drauf.

DIN 277 vs. Wohnflächenverordnung – Was zählt wo?

Hier der direkte Vergleich – das wichtigste Diagramm dieses Artikels:

FlächeDIN 277 (Nutzungsfläche NUF)Wohnflächenverordnung
Wohnzimmer mit 2,40 m Raumhöhe100 %100 %
Schlafzimmer mit Dachschräge 1,50 m100 %50 %
Dachboden ungenutzt100 %0 % (nicht ausgebaut)
Keller mit Heizung100 %0 % (Hauswirtschaftsraum)
Sauna, Hobbyraum im Keller100 %50 % (eingeschränkt)
Balkonals Bereich c separat25 % (max. 50 %)
Wintergarten unbeheiztals Bereich b separat50 %
Garagewird zur BGF gezählt0 %

Beispiel-Differenz für ein Einfamilienhaus:

BerechnungFläche
BGF nach DIN 277 (außen gemessen)200 m²
NRF nach DIN 277 (innen, ohne Wände)165 m²
NUF nach DIN 277 (nur Nutzräume)130 m²
Wohnfläche nach WoFlV108 m²

Das ist eine Differenz von fast 46 Prozent zwischen Bruttogrundfläche und Wohnfläche – aus genau diesem Grund streiten sich Käufer und Verkäufer ständig.

Werkzeuge für die richtige Flächenberechnung

Wer Flächen selbst messen will, braucht das richtige Werkzeug. Mit der Hand und einem Bandmaß kommt man bei modernen Grundrissen nicht weit.

Laser-Entfernungsmesser

Der wichtigste Helfer für jede Flächenberechnung ist ein digitaler Laser-Entfernungsmesser. Er misst Distanzen auf 1 – 2 Millimeter genau und rechnet Flächen oft sogar direkt aus. Bewährte Profi-Geräte sind der Bosch GLM 50-27 CG*(gehört zum besten Mittelklassesegment) oder der Leica DISTO D2 BT* (Profi-Klasse mit Bluetooth-Anbindung). Beide rechnen Quadratmeter und Kubikmeter selbst aus – ideal für die DIN-277-Aufnahme.

Klassisches Maßband

Für kleinere Räume oder Kontrollmessungen ist ein gutes Stahlbandmaß weiterhin nützlich. Das Stabila BM 8M* ist seit Jahrzehnten ein Klassiker – stabil, robust und über Jahre treue Dienste leistend.

Software / Apps für Flächenberechnung

Für die digitale Aufnahme und Berechnung gibt es heute spezialisierte Apps. Bewährt sind:

  • magicplan (iOS/Android, kostenlos in Grundfunktion)
  • CamToPlan (iOS/Android, gute AR-Vermessung)
  • AutoCAD LT oder DDS-CAD (Profi-Anwendung)

Für die professionelle Flächenberechnung und Erstellung eines Aufmaßes nach DIN 277 nutzen Architekten und Sachverständige in der Regel CAD-Software – das ist aber kein Heimwerker-Thema.

DIN 277 und das Architektenhonorar

Ein wichtiger Anwendungsbereich der DIN 277 ist die Berechnung des Architektenhonorars. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) richtet sich nach den anrechenbaren Kosten – und die werden u. a. über die BGF nach DIN 277 ermittelt.

Bauwerkskosten = BGF × Kostenkennwert (nach BKI Baukosten)

Beispiel:

  • Einfamilienhaus mit 200 m² BGF
  • Kostenkennwert mittlere Ausstattung 2026: ca. 2.800 € / m²
  • Bauwerkskosten: 200 × 2.800 = 560.000 €

Auf diese Bauwerkskosten richtet sich dann das Architektenhonorar nach HOAI (typisch 8 – 14 Prozent je nach Leistungsphasen).

Wer seine BGF kennt, kennt damit auch grob die erwarteten Baukosten und das Honorar. Ein wichtiger Wert bei jeder Bauplanung.

DIN 277 bei der Immobilienbewertung

Auch bei der Immobilienbewertung spielt die DIN 277 eine zentrale Rolle. Sachverständige verwenden meist eine Mischung aus DIN 277 (für die Gebäudekategorien) und WoFlV (für die Wohnfläche).

Verkehrswertgutachten

In einem Verkehrswertgutachten finden sich typischerweise folgende Angaben:

AngabeNorm
WohnflächeWoFlV
Nutzfläche KellerDIN 277 / WoFlV-anteilig
Brutto-GrundflächeDIN 277
Brutto-RauminhaltDIN 277
BauwerkskostenDIN 277 als Basis

Bei jedem Immobilienverkauf sollte die Wohnfläche nach WoFlV korrekt angegeben werden – nicht nach DIN 277. Sonst drohen Wertminderungsklagen.

Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte daher unbedingt einen Bausachverständigen aus unserem Experten-Netzwerk hinzuziehen. Eine professionelle Wohnflächenberechnung kostet 300 – 700 Euro, ein vollständiges Verkehrswertgutachten 1.500 – 4.000 Euro – beides oft ein Vielfaches wert, wenn es um sechsstellige Verkaufspreise geht.

DIN 277 und der Energieausweis

Auch beim Energieausweis spielt die DIN 277 eine Rolle. Die Berechnung nach DIN V 18599 in Verbindung mit dem GEG verwendet die Nutzfläche AN (in Anlehnung an die DIN 277), um den spezifischen Energiebedarf zu berechnen.

AN ≈ 0,32 × Brutto-Rauminhalt (Ve)

Das bedeutet: Die DIN 277 ist die Basis für deine Energiebilanz – sie geht direkt in den Heizwärmebedarf und damit in deine Energiekennwerte ein. Mehr zum Thema findest du im Ratgeber DIN 4108 Wärmeschutz und im verbundenen Beitrag DIN EN 12831 Heizlastberechnung – beide Normen verwenden Flächenangaben aus der DIN 277.

Praktische Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Wohnung im Mehrfamilienhaus

Eine 4-Zimmer-Wohnung im 2. Stock eines MFH:

RaumMaßeFlächeWohnflächenanteil (WoFlV)
Wohnzimmer5,5 × 4,2 m23,1 m²23,1 m² (100 %)
Küche3,2 × 2,8 m8,96 m²8,96 m² (100 %)
Schlafzimmer 14,0 × 3,5 m14,0 m²14,0 m² (100 %)
Schlafzimmer 23,5 × 3,0 m10,5 m²10,5 m² (100 %)
Bad2,5 × 2,2 m5,5 m²5,5 m² (100 %)
Flur5,0 × 1,2 m6,0 m²6,0 m² (100 %)
Balkon4,0 × 1,5 m6,0 m²1,5 m² (25 %)

Wohnfläche gesamt: 69,56 m²

Beispiel 2: Dachgeschosswohnung mit Schrägen

Eine Dachgeschosswohnung mit:

  • 60 m² Räume voller Raumhöhe (≥ 2 m)
  • 18 m² Bereich mit Dachschräge (Raumhöhe 1 – 2 m)
  • 8 m² Bereich unter Dachschräge (Raumhöhe < 1 m)

Wohnfläche nach WoFlV:

  • 60 × 100 % = 60 m²
  • 18 × 50 % = 9 m²
  • 8 × 0 % = 0 m²
  • Gesamt: 69 m²

Diese Wohnung hat zwar 86 m² Bruttogrundfläche, aber nur 69 m² Wohnfläche – ein Unterschied von 17 m²!

Beispiel 3: Einfamilienhaus mit Keller

Ein typisches Einfamilienhaus:

BereichDIN 277 BGFWoFlV Wohnfläche
Keller (Hauswirtschaftsraum + Heizung)90 m²0 m²
Erdgeschoss (Wohnräume)95 m²90 m²
Obergeschoss (mit Schrägen)85 m²70 m² (mit Schrägenanrechnung)
Hauswirtschaftsraum EG6 m²0 m²
Garage30 m²0 m²

DIN 277 (BGF): 300 m² Wohnfläche WoFlV: 160 m²

Das Haus „mit 300 m²“ hat real nur 160 m² Wohnfläche – wichtig bei jeder Werbung und jedem Verkaufsgespräch!

Die 5 häufigsten Fehler bei der Anwendung der DIN 277 und WoFlV

Auch wenn die Normen klar sind – in der Praxis passieren immer wieder die gleichen Fehler.

Fehler 1: DIN 277 mit Wohnflächenverordnung verwechselt

Der häufigste Fehler. Eine BGF von 200 m² wird als „Wohnfläche“ verkauft – obwohl davon nur 130 m² wirklich Wohnfläche sind. Im Mietvertrag oder Kaufvertrag kann das rechtlich relevant werden: Bei mehr als 10 % Abweichung kann der Mieter mindern, der Käufer den Kaufpreis reduzieren.

So vermeidest du den Fehler: Klar unterscheiden – im Bauplan steht die BGF (DIN 277), im Verkaufsvertrag muss die Wohnfläche nach WoFlV stehen. Niemals verwechseln.

Fehler 2: Dachschrägen falsch berechnet

Bei Dachschrägen wird oft die Bodenfläche unter der Schräge zu 100 % gezählt – obwohl nur 50 % oder 0 % zählen dürfen. Das schöne Penthouse mit 120 m² hat plötzlich nur 95 m².

So vermeidest du den Fehler: Bei jeder Dachschräge die Raumhöhe messen. Über 2 m → 100 %, 1 – 2 m → 50 %, unter 1 m → 0 %. Im Zweifel einen Bausachverständigen befragen.

Fehler 3: Balkone und Terrassen falsch angerechnet

Balkone und Terrassen werden in der WoFlV anteilig (i. d. R. 25 %) zur Wohnfläche gezählt. Wer einen Balkon mit 12 m² komplett als Wohnfläche verkauft, hat ein juristisches Problem.

So vermeidest du den Fehler: Außenflächen separat ausweisen. Wohnfläche und „zusätzliche Außenflächen 12 m² Balkon“ sauber trennen.

Fehler 4: Wände vergessen oder zu viel abgezogen

Bei der Wohnflächenverordnung werden Wände bis 1,50 m Höhe (Türen, niedrige Pfeiler) nicht abgezogen. Wer alles Detail abzieht, hat eine zu kleine Wohnfläche.

So vermeidest du den Fehler: WoFlV § 3 genau lesen. Türrahmen, Fensterleibungen unter 1,50 m gehören zur Wohnfläche.

Fehler 5: Keller / Garage zur Wohnfläche gezählt

Ein klassischer Werbe-Trick beim Verkauf: Der Keller wird als „Hobbyraum“ zur Wohnfläche gezählt. Tatsächlich gehört der Hobbyraum nur dann zur Wohnfläche, wenn er heizbar, fensterversorgt und vollwertig ausgebaut ist – und auch dann meist nur zu 50 Prozent.

So vermeidest du den Fehler: Keller, Garagen, Trockenräume gehören nicht zur Wohnfläche. Bei Streitfällen einen Bausachverständigen einschalten.

Wer prüft und berechnet Flächen?

Eine Flächenberechnung nach DIN 277 oder WoFlV kann von verschiedenen Berufsgruppen erstellt werden:

  • Architekten (bei Bauplanung)
  • Bauingenieure (bei Statik)
  • Bausachverständige (bei Streitfällen)
  • Immobilien-Sachverständige (bei Verkehrswertgutachten)
  • Vermessungsingenieure (bei Aufmaß)
  • Steuerberater (bei steuerlichen Fragen)

Bei einem Immobilien-Verkauf, einer Mietminderung oder einem Streit mit dem Bauträger ist ein unabhängiger Sachverständiger Gold wert. Über unser Experten-Netzwerk auf Bau mal Schlau findest du zertifizierte Bausachverständige, Vermessungsingenieure und Immobiliengutachter aus deiner Region, die deine Flächen nach DIN 277 und WoFlV professionell aufmessen und im Streitfall belastbare Gutachten erstellen. Das kostet 300 – 700 Euro – und kann bei sechsstelligen Immobilienpreisen mehrfach den Einsatz zurückspielen.

Was kostet eine professionelle Flächenberechnung 2026?

Die Kosten für eine professionelle Flächenberechnung nach DIN 277 oder WoFlV richten sich nach Aufwand, Wohnungsgröße und Detailtiefe:

LeistungKosten
Wohnflächenberechnung Einfamilienhaus300 – 600 €
Wohnflächenberechnung Wohnung MFH200 – 400 €
DIN 277 Berechnung für Bauantrag (EFH)400 – 800 €
DIN 277 Berechnung MFH800 – 2.500 €
Aufmaß Bestandsgebäude (komplett)600 – 2.000 €
Verkehrswertgutachten Immobilie1.500 – 4.000 €
Streit-Gutachten Wohnfläche800 – 1.800 €

DIN 277 und der Bauantrag

Bei jedem Bauantrag wird die DIN 277 angewendet. Die Bauämter wollen wissen:

  • Brutto-Grundfläche (BGF)
  • Brutto-Rauminhalt (BRI)
  • Nutzfläche (NUF)
  • Grundflächenzahl (GRZ) – aus Baugesetzbuch
  • Geschossflächenzahl (GFZ) – aus Baugesetzbuch

Aus diesen Werten errechnet das Bauamt:

  • ob das Gebäude in den Bebauungsplan passt
  • die Baugenehmigungsgebühr
  • die Festsetzung des Architektenhonorars

Wer die DIN 277 ignoriert oder falsch anwendet, riskiert eine Ablehnung des Bauantrags – oder spätere Nachforderungen.

DIN 277 und das Grundbuch

Eine spannende Frage: Im Grundbuch stehen meist nur die Grundstücksflächen, nicht die Wohnflächen. Trotzdem ist die Wohnflächenangabe in der Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) rechtlich verbindlich. Stimmt die im Vertrag genannte Wohnfläche nicht mit der tatsächlichen überein, kann der Käufer:

  • Minderung des Kaufpreises verlangen (ab 10 % Abweichung)
  • Schadensersatz fordern
  • In Extremfällen vom Vertrag zurücktreten

Deshalb: Bei jedem Wohnungskauf eine unabhängige Wohnflächenberechnung durch einen Bausachverständigen oder Architekten einholen – aus unserem Experten-Netzwerk findest du Profis, die das in wenigen Tagen erledigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DIN 277

Fazit: DIN 277 – Die Norm, die jeder kennen sollte

Die DIN 277 ist 2026 die zentrale Norm zur Flächen- und Raumberechnung von Bauwerken. Sie ist die Basis für Bauanträge, Architektenhonorare und Energieausweise. Wer sie versteht, versteht die wahren Größen eines Gebäudes – und kann zwischen „Bruttofläche“ und „echter Wohnfläche“ sauber unterscheiden. Wer sie ignoriert oder verwechselt, zahlt drauf: beim Kauf, beim Verkauf, bei der Miete, bei der Bauplanung.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Ratgeber:

Erstens: DIN 277 ≠ Wohnflächenverordnung. Beide gelten parallel, aber für unterschiedliche Zwecke. Im Verkaufsvertrag zählt die WoFlV, im Bauantrag die DIN 277.

Zweitens: Dachschrägen werden anteilig gerechnet. Räume mit Höhe ≥ 2 m zu 100 %, 1 – 2 m zu 50 %, < 1 m gar nicht.

Drittens: Balkone und Terrassen sind keine Wohnflächen, sondern werden anteilig (meist 25 %) angerechnet.

Viertens: Bei jedem Immobilien-Kauf oder -Verkauf lohnt sich eine unabhängige Flächenberechnung durch einen Bausachverständigen. 300 – 700 Euro Investition, die bei sechsstelligen Preisen mehrfach den Einsatz spart.

Fünftens: Hol dir bei Streit oder Verkauf Hilfe. Über unser Experten-Netzwerk auf Bau mal Schlau findest du zertifizierte Bausachverständige, Immobiliengutachter und Vermessungsingenieure aus deiner Region, die deine Flächen nach DIN 277 und WoFlV professionell aufmessen und im Streitfall Gutachten erstellen. Eine kleine Investition – mit großem Schutzwert.

Eine DIN-konforme Flächenberechnung ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern die wichtigste Grundlage jeder Immobilien-Transaktion. Mit der DIN 277 im Hinterkopf und einem guten Sachverständigen an deiner Seite kennst du den wahren Wert deines Hauses oder deiner Wohnung – ehrlich, präzise, juristisch belastbar.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel erklärt die DIN 277 und die Wohnflächenverordnung in eigenen Worten und ersetzt nicht die Originalnormen. Den vollständigen, verbindlichen Normtext der DIN 277 findest du beim Beuth-Verlag. Den Verordnungstext der Wohnflächenverordnung findest du auf gesetze-im-internet.de. Für rechtsverbindliche Auslegungen, konkrete Anwendungen und Gutachten wende dich bitte an einen zertifizierten Bausachverständigen, Architekten oder Immobiliensachverständigen.

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