Schlagwort Eigentümerpflichten

Mehrstöckiges Gebäude mit farblich markierten Wohnungen (Sondereigentum) und gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhaus, Garage und Garten (Gemeinschaftseigentum).

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Was gehört wem?

Ich war letztes Jahr als Gutachter bei einer Wohnungsübergabe dabei – eine Eigentümerin wollte ihre Balkontür erneuern lassen. Schien simpel. War es nicht. Die Hausverwaltung sagte: Gemeinschaftseigentum, wir entscheiden. Die Eigentümerin sagte: Das ist mein Balkon, ich entscheide. Am Ende…

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