Nebenkostenabrechnung prüfen: Was darf drinstehen, welche Fristen gelten und wie du Fehler findest

Die Nebenkostenabrechnung landet im Briefkasten – und mit ihr oft eine unangenehme Überraschung: eine Nachzahlung, die deutlich höher ist als erwartet. Was viele Mieter nicht wissen: In jeder zweiten Nebenkostenabrechnung stecken Fehler. Manche sind harmlose Rechenfehler, andere sind handfeste Verstöße gegen das Mietrecht – falsch umgelegte Kosten, nicht erlaubte Positionen oder ein falscher Verteilerschlüssel. Wer seine Nebenkostenabrechnung prüft oder prüfen lässt, statt sie einfach zu bezahlen, hat in vielen Fällen gute Chancen, die Nachzahlung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Ich begleite seit 18 Jahren Eigentümer, Vermieter und Mieter in Bau- und Mietrechtsfragen. Nebenkosten sind ein Dauerthema – sowohl auf Mieterseite, wo die Abrechnung oft unverstanden bleibt, als auch auf Vermieterseite, wo Fehler passieren, die später zu Streit führen. In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du deine Nebenkostenabrechnung prüfst, welche Kosten überhaupt drinstehen dürfen, welche Fristen du kennen musst – und was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In jeder zweiten Nebenkostenabrechnung stecken Fehler – Prüfen lohnt sich immer
  • Nur Kosten aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen umgelegt werden – Instandhaltung und Verwaltung nicht
  • Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu schicken – danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen
  • Du hast 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen
  • Du hast ein Recht auf Belegeinsicht – der Vermieter muss dir alle Originalbelege zeigen
  • Häufigste Fehler: nicht umlagefähige Kosten, falscher Verteilerschlüssel, Leerstand nicht berücksichtigt
  • Im Experten-Netzwerk auf bau-mal-schlau.de findest du Fachanwälte für Mietrecht, die deine Abrechnung prüfen

Was ist die Nebenkostenabrechnung – und warum solltest du sie immer prüfen?

Die Nebenkostenabrechnung – auch Betriebskostenabrechnung genannt – ist die jährliche Zusammenfassung aller umlagefähigen Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Mietwohnung entstanden sind. Dein Vermieter rechnet darin ab, was er für das Gebäude ausgegeben hat, verteilt diese Kosten auf alle Mieter und vergleicht sie mit deinen monatlichen Vorauszahlungen. Hast du zu wenig gezahlt, ergibt sich eine Nachzahlung. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du ein Guthaben.

Das klingt einfach – ist es aber oft nicht. Die Nebenkostenabrechnung ist einer der fehleranfälligsten Bereiche im deutschen Mietrecht. Verbände wie der Deutsche Mieterbund gehen davon aus, dass in rund jeder zweiten Abrechnung Fehler stecken – mal zulasten des Mieters, mal zulasten des Vermieters. Und da viele Mieter die Abrechnung einfach akzeptieren, ohne sie zu prüfen, bleibt ein erheblicher Teil dieser Fehler unbemerkt.

Die wichtigste Botschaft vorab: Du musst kein Jurist sein, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Mit einem strukturierten Vorgehen und dem Wissen aus diesem Artikel kannst du die meisten Fehler selbst aufdecken.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Was darf überhaupt drinstehen?

Der erste und wichtigste Schritt beim Prüfen deiner Nebenkostenabrechnung ist die Frage: Dürfen diese Kosten überhaupt auf mich umgelegt werden? Nicht alles, was der Vermieter ausgibt, darf der Mieter bezahlen.

Die Grundlage für alle umlagefähigen Betriebskosten ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie legt abschließend fest, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf – vorausgesetzt, das ist im Mietvertrag so vereinbart. Die BetrKV findest du auf gesetze-im-internet.de.

Diese Kosten sind umlagefähig

Grundsteuer: Die vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuer für das Grundstück darf umgelegt werden. Viele Mieter wissen nicht, dass sie indirekt Grundsteuer zahlen – und dass Grundsteuererhöhungen der Gemeinde damit direkt in die Nebenkosten einfließen können.

Wasserversorgung und Entwässerung: Alle Kosten für Trinkwasser und Abwasser, einschließlich Grundgebühren, Verbrauchsgebühren und Kosten für Wasserzähler. Warmwasseraufbereitung wird separat abgerechnet.

Heizungsanlage: Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung sind meist der größte Posten in der Nebenkostenabrechnung. Hier gibt es besondere Vorschriften – dazu komme ich gleich in einem eigenen Abschnitt.

Aufzug: Betrieb, Wartung und Prüfung des Fahrstuhls – das darf umgelegt werden, auch wenn du im Erdgeschoss wohnst und den Aufzug nie nutzt. Das hat der BGH so entschieden.

Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Die kommunale Straßenreinigung und die Müllabfuhr sind klassische Betriebskosten. Auch die Kosten für verschiedene Tonnen (Restmüll, Bio, Papier, Gelbe Tonne) dürfen umgelegt werden.

Gebäudereinigung: Treppenhaus, Keller, Tiefgarage – die regelmäßige Reinigung dieser Gemeinschaftsflächen ist umlagefähig. Schädlingsbekämpfung ebenfalls, wenn sie das gesamte Gebäude betrifft.

Gartenpflege: Rasenmähen, Hecken schneiden, Winterdienst – alles, was zur laufenden Pflege der Außenanlagen gehört, darf in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Hausbeleuchtung: Strom für Treppenhaus, Keller und Außenbeleuchtung ist umlagefähig.

Schornsteinreinigung: Die regelmäßige Kehrpflicht durch den Schornsteinfeger ist eine typische Betriebskosten-Position.

Sach- und Haftpflichtversicherung: Die Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Sturm) und die Haftpflichtversicherung des Vermieters für das Grundstück dürfen umgelegt werden. Nicht dagegen: eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters oder eine Mietausfallversicherung.

Hausmeister: Die Kosten für einen Hausmeister sind umlagefähig – aber nur der Anteil, der auf Tätigkeiten entfällt, die keine Instandhaltung sind. Ein Hausmeister, der Glühbirnen wechselt, darf nicht vollständig in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Gemeinschaftsantennenanlage und Breitbandkabel: Die Grundversorgung mit TV-Signal über Gemeinschaftsantenne ist umlagefähig. Achtung: Seit dem Ende der Nebenkostenprivilegierung für Kabelfernsehen im Jahr 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr pauschal auf alle Mieter umgelegt werden.

Sonstige Betriebskosten: Diese Sammelposition ist zulässig – aber nur, wenn die konkreten Kosten im Mietvertrag genannt oder ortsüblich sind. „Sonstige Kosten“ als blanke Position ohne Erklärung ist angreifbar.

Diese Kosten darf der Vermieter NICHT umlegen

Das ist mindestens genauso wichtig wie die Liste der erlaubten Kosten – und hier passieren die häufigsten Fehler:

Instandhaltungs- und Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Wenn das Dach repariert wird, der Aufzug eine neue Steuerung bekommt oder das Treppenhaus neu gestrichen wird – das sind Kosten des Vermieters, keine Betriebskosten. Gelegentlich tauchen solche Positionen trotzdem in der Abrechnung auf, manchmal als „Wartung“ verschleiert.

Verwaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden, solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das bedeutet: Was der Hausverwalter für seine eigene Verwaltungstätigkeit berechnet, ist Sache des Vermieters.

Leerstandskosten – wenn eine Wohnung im Gebäude leer steht, muss der Vermieter den auf diese Wohnung entfallenden Anteil der Betriebskosten selbst tragen. Er darf diesen Anteil nicht auf die anderen Mieter umlegen. Das ist ein häufiger Fehler bei Abschlussabrechnungen.

Einmalige Kosten sind keine laufenden Betriebskosten und dürfen nicht umgelegt werden. Wenn der Vermieter die Heizungsanlage komplett erneuert, sind das Investitionskosten – und können allenfalls im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung geltend gemacht werden, wie ich im Artikel zur Mieterhöhung Rechte Pflichten auf bau-mal-schlau.de erkläre.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Diese Fristen musst du kennen

Beim Thema Nebenkostenabrechnung gibt es zwei entscheidende Fristen – eine für den Vermieter, eine für dich als Mieter. Beide sind in § 556 Abs. 3 BGB geregelt.

Die Abrechnungsfrist des Vermieters: 12 Monate

Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums genau 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Wenn dein Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist (1. Januar bis 31. Dezember), muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.

Was passiert, wenn der Vermieter diese Frist versäumt? Er verliert das Recht, eine Nachzahlung von dir zu verlangen. Das ist ein starkes Recht – und eines, das viele Mieter nicht kennen. Hat der Vermieter die Abrechnung zu spät geschickt, kannst du die Nachzahlung schlicht verweigern. Ein eventuelles Guthaben zugunsten des Mieters bleibt jedoch bestehen – das muss der Vermieter trotzdem auszahlen, auch wenn er zu spät abgerechnet hat.

Deine Widerspruchsfrist: 12 Monate

Wenn du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast und Fehler entdeckst oder Einwände hast, musst du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Abrechnung bindend – auch wenn sie Fehler enthält.

Das bedeutet: Du hast ein ganzes Jahr Zeit, die Abrechnung zu prüfen. Nutze diese Zeit. Zah die Nachzahlung wenn nötig zunächst unter Vorbehalt und prüfe danach in Ruhe, ob die Abrechnung korrekt ist. Zahlst du unter Vorbehalt, bleibt dein Widerspruchsrecht erhalten.

Das Recht auf Belegeinsicht

Unabhängig von diesen Fristen hast du jederzeit das Recht, die Originalbelege einzusehen, auf denen die Nebenkostenabrechnung basiert – also Rechnungen, Verträge, Zählerprotokolle. Dieses Recht ergibt sich aus § 259 BGB in Verbindung mit dem Mietrecht.

Der Vermieter muss dir Einsicht gewähren – er muss dir die Belege nicht schicken, aber er muss sie dir zeigen. In der Praxis vereinbart man einen Termin beim Verwalter oder Vermieter. Wenn du die Belege nicht einsehen kannst, weil der Vermieter sie verweigert, ist das ein ernstes Signal – und ein Argument für die anwaltliche Beratung.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Schritt für Schritt

Jetzt wird es praktisch. Hier ist mein Vorgehen, wenn ich eine Nebenkostenabrechnung unter die Lupe nehme:

Schritt 1: Formelle Prüfung

Bevor du inhaltlich prüfst, schau auf die Formvoraussetzungen. Eine Nebenkostenabrechnung muss folgende Mindestinhalte haben, um überhaupt wirksam zu sein:

Die Gesamtkosten jeder Kostenart müssen ausgewiesen sein. Der Verteilerschlüssel muss angegeben und nachvollziehbar sein. Dein Anteil an den Gesamtkosten muss berechnet und ausgewiesen sein. Deine geleisteten Vorauszahlungen müssen abgezogen und das Ergebnis – Nachzahlung oder Guthaben – klar benannt sein.

Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung formell unwirksam – und du musst keine Nachzahlung leisten, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt.

Schritt 2: Abrechnungszeitraum prüfen

Stimmt der Abrechnungszeitraum? Wurde die 12-Monats-Frist eingehalten? Wenn die Abrechnung für das Jahr 2023 erst im Februar 2025 bei dir ankommt, ist sie zu spät und du kannst die Nachzahlung verweigern.

Schritt 3: Kostenarten prüfen

Gehe jede einzelne Position durch und prüfe: Darf dieser Posten überhaupt umgelegt werden? Halte dabei die Liste der zulässigen Betriebskosten aus der BetrKV dagegen. Taucht dort etwas auf wie „Instandhaltung Heizung“, „Reparatur Aufzug“ oder „Verwaltungsgebühren“, ist das ein klarer Fehler.

Schritt 4: Verteilerschlüssel prüfen

Wie werden die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt? Die gängigsten Schlüssel sind die Wohnfläche (Quadratmeter), die Anzahl der Wohneinheiten oder ein Verbrauchsschlüssel (bei Heizung und Wasser). Der im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel muss angewendet werden. Steht im Mietvertrag „nach Wohnfläche“ und der Vermieter rechnet nach Anzahl der Personen ab, ist das ein Fehler.

Schritt 5: Gesamtkosten plausibilisieren

Hinterfrage die angegebenen Gesamtkosten. Wenn die Heizkosten für ein mittelgroßes Wohnhaus plötzlich dreimal so hoch sind wie im Vorjahr, ohne dass es einen offensichtlichen Grund gibt, solltest du Belege anfordern. Auch bei Positionen wie Gartenpflege, Hausmeister oder Schädlingsbekämpfung lohnt sich ein Blick auf die Originalrechnungen.

Schritt 6: Vorauszahlungen prüfen

Sind alle deine geleisteten Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt? Wenn du monatlich 200 Euro zahlst und die Abrechnung 2.200 Euro statt 2.400 Euro als geleistete Vorauszahlungen ausweist, ist das ein Rechenfehler – zulasten des Mieters.

Schritt 7: Rechnerische Kontrolle

Rechne die Abrechnung nach. Klingt simpel, findet aber erstaunlich oft Fehler. Addiere die Gesamtkosten der einzelnen Positionen, multipliziere mit deinem Anteilsschlüssel und ziehe die Vorauszahlungen ab. Stimmt das Ergebnis mit der ausgewiesenen Nachzahlung überein?

Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Aus meiner Praxis kenne ich diese Fehler besonders gut – und sie kommen häufiger vor als man denkt:

Nicht umlagefähige Kosten

Reparaturen, Instandhaltungen und Verwaltungskosten tauchen regelmäßig in Nebenkostenabrechnungen auf. Manchmal absichtlich verschleiert durch Bezeichnungen wie „Wartung und Pflege“ für eine Reparatur, manchmal schlicht aus Unwissenheit.

Leerstand nicht berücksichtigt

Wenn im Abrechnungszeitraum eine Wohnung leer stand, muss der auf diese Wohnung entfallende Anteil vom Vermieter selbst getragen werden. Viele Vermieter vergessen das – oder ignorieren es bewusst, weil es bedeutet, dass sie selbst Betriebskosten zahlen müssen.

Falscher Umlageschlüssel

Wenn der Mietvertrag Quadratmeter als Schlüssel vorsieht, aber die Abrechnung mit Personenzahl oder Wohneinheiten kalkuliert, ist das ein Fehler. Besonders bei Warmwasser und Heizung gibt es oft Unklarheiten, weil hier die Heizkostenverordnung eigene Regeln vorschreibt.

Doppelt abgerechnete Positionen

In größeren Liegenschaften mit professioneller Hausverwaltung kommt es vor, dass Positionen doppelt auftauchen – einmal direkt als Einzelrechnung und einmal im Rahmen eines Hausmeistervertrags. Das ist schwer zu erkennen, ohne Belege einzusehen.

Falsche Wohnfläche

Wenn die in der Abrechnung angegebene Wohnfläche deiner Wohnung nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmt, werden dein Anteil und damit deine Nachzahlung falsch berechnet. Ich habe Fälle erlebt, in denen Vermieter jahrelang mit falschen Flächenangaben abgerechnet haben.

Kabelgebühren nach 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist die pauschale Umlage von Kabelfernsehgebühren auf alle Mieter nicht mehr zulässig. Wer diese Kosten noch in der Abrechnung findet, darf sie beanstanden.

Heizkosten: Der teuerste und fehleranfälligste Posten

Heizung und Warmwasser machen in den meisten Wohngebäuden den größten Teil der Betriebskosten aus – und sind gleichzeitig der Bereich mit den meisten Fehlerquellen. Das liegt an der Heizkostenverordnung (HeizKV), die eigene Regeln für die Heizkostenabrechnung vorschreibt.

Die wichtigsten Grundregeln: Bei zentraler Heizungsversorgung müssen die Heizkosten zu mindestens 50 Prozent, maximal 70 Prozent nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Den Rest darf der Vermieter nach Wohnfläche oder Wohneinheiten umlegen. Das bedeutet: Wer wenig heizt, zahlt weniger – und wer viel heizt, zahlt mehr. Verbrauchsabhängige Abrechnung schützt den sparsamen Mieter.

Wenn dein Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet, obwohl Heizkostenerfassungsgeräte vorhanden sind, hast du das Recht auf eine 15-prozentige Kürzung der Heizkostenabrechnung. Das ist ein starkes Recht, das kaum bekannt ist.

Fehler in der Heizkostenabrechnung sind so häufig und so komplex, dass ich für strittige Fälle immer die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Mietrecht empfehle. Im Experten-Netzwerk auf bau-mal-schlau.de findest du Fachanwälte für Mietrecht, die schnell einschätzen können, ob deine Heizkostenabrechnung korrekt ist.

Umlageschlüssel: Worauf du genau achten musst

Der Umlageschlüssel bestimmt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Das klingt technisch – ist aber entscheidend für die Höhe deiner Nachzahlung. Es gibt vier gängige Schlüssel:

Nach Wohnfläche (Quadratmeter): Der häufigste Schlüssel. Wer mehr Wohnfläche hat, zahlt proportional mehr. Dieser Schlüssel ist fair und einfach nachzuvollziehen.

Nach Wohneinheiten: Alle Wohnungen zahlen gleich viel – unabhängig von der Größe. Das benachteiligt Bewohner kleiner Wohnungen und ist heute seltener vereinbart.

Nach Personenzahl: Wird manchmal für Wasser und Müll vereinbart, weil der Verbrauch stark personenabhängig ist. Ändert sich die Personenzahl, muss das dem Vermieter gemeldet werden.

Nach Verbrauch: Pflicht bei Heizung und Warmwasser (Heizkostenverordnung), optional bei Kaltwasser. Voraussetzung sind geeichte Messgeräte.

Wichtig: Welcher Schlüssel gilt, bestimmt der Mietvertrag. Fehlt eine Vereinbarung, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche. Wenn der Vermieter einen anderen als den vereinbarten Schlüssel anwendet, ist das ein Fehler – und ein Widerspruchsgrund.

Nebenkostenabrechnung und Auszug: Was gilt bei Mietende?

Wenn du aus deiner Wohnung ausziehst, hast du trotzdem Anspruch auf eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum, in dem du noch Mieter warst. Der Vermieter muss eine anteilige Abrechnung erstellen – für den Teil des Jahres, in dem du noch in der Wohnung gewohnt hast.

Umgekehrt gilt: Wenn du die Kaution hinterlegt hast, darf der Vermieter sie nicht einfach einbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung fertig ist. Er hat maximal sechs Monate nach Auszug Zeit, Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen – danach ist die Kaution zurückzuzahlen.

Häufiger Fehler beim Auszug: Der Vermieter rechnet die Nebenkosten erst nach Ablauf aller Fristen ab und will dann noch eine Nachzahlung. Wenn die 12-Monats-Frist bereits abgelaufen ist, ist das nicht mehr möglich. Alles zum Thema Mängel und Rechte beim Wohnungswechsel erkläre ich auch in unserem Artikel zu Versteckten Mängeln.

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: So machst du es richtig

Du hast die Abrechnung geprüft und einen Fehler gefunden – was jetzt? So gehst du vor:

Zahle die Nachzahlung zunächst unter Vorbehalt. Das schützt dich vor Mahnungen und Verzugszinsen, bewahrt aber dein Widerspruchsrecht. Schreibe auf die Überweisung oder in einem separaten Brief: „Zahlung unter Vorbehalt der Prüfung der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.“

Lege schriftlich Widerspruch ein – innerhalb der 12-Monats-Frist. Beschreibe konkret, welche Positionen du beanstandest und warum. Ein pauschaler Widerspruch ohne Begründung ist rechtlich schwächer, aber formell zunächst ausreichend.

Fordere Belegeinsicht an, wenn du nicht sicher bist, ob eine Position korrekt ist. Nur mit den Originalbelegen kannst du wirklich beurteilen, ob die Kosten berechtigt sind.

Hole anwaltliche Beratung, wenn der Vermieter deinen Widerspruch ablehnt oder der Streit eskaliert. Im Experten-Netzwerk auf bau-mal-schlau.de findest du Fachanwälte für Mietrecht, die deine Situation schnell einschätzen können. Wer Mitglied im Mieterverein ist, kann dort ebenfalls Beratung erhalten.

Nebenkostenabrechnung in der WEG: Besonderheiten für Eigentümer

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und vermietet, muss die Betriebskosten aus der WEG-Abrechnung (Hausgeldabrechnung) korrekt an den Mieter weitergeben. Das ist komplizierter als es klingt, weil die WEG-Abrechnung nicht identisch mit der mietrechtlichen Nebenkostenabrechnung ist.

Konkret: In der WEG-Abrechnung tauchen auch Positionen auf, die kein Vermieter auf seinen Mieter umlegen darf – zum Beispiel Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten. Wer als Vermieter einfach die WEG-Abrechnung an den Mieter weitergibt, macht einen Fehler. Alles zur WEG erkläre ich in unserem Artikel zu Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Buchempfehlungen zur Nebenkostenabrechnung

🛒 Betriebskosten-Kommentar: Abrechnung verstehen und prüfen – Der Standardkommentar zur Betriebskostenverordnung – für Mieter und Vermieter

🛒 Nebenkostenabrechnung prüfen – Ratgeber für Mieter – Schritt für Schritt die eigene Abrechnung auf Fehler prüfen

🛒 Mietrecht für Mieter – Das große Handbuch – Umfassendes Nachschlagewerk zu Mietrecht, Nebenkosten, Mieterhöhung und Kündigung

FAQ: Nebenkostenabrechnung prüfen

Fazit: Nebenkostenabrechnung prüfen lohnt sich immer

Die Nebenkostenabrechnung ist kein Dokument, das du einfach abheften und bezahlen solltest. In jeder zweiten Abrechnung stecken Fehler – und viele davon zu deinen Ungunsten. Wer prüft, spart. Wer die Fristen kennt, schützt sich. Und wer im Zweifelsfall professionelle Hilfe holt, trifft die beste Entscheidung.

Im Experten-Netzwerk auf bau-mal-schlau.de findest du Fachanwälte für Mietrecht, die deine Nebenkostenabrechnung schnell und kompetent prüfen – und dir sagen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Oft reicht ein kurzes Beratungsgespräch, um Klarheit zu haben.

Und wenn du wissen willst, welche weiteren Rechte du als Mieter bei Mieterhöhungen, Mängeln oder feuchten Wänden hast, schau dir unsere Artikel zur Mieterhöhung Rechte Pflichten und zu Feuchten Wänden an.

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